FFH

Alle Reden davon, aber was hat es damit auf sich?

Natura 2000

Natura 2000 ist ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten in Europa. Natürliche und Natur nahe Lebensräume und gefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen sollen hier geschützt und erhalten werden.
Die Europäischen Gemeinschaft hat im Mai 1992 einstimmig - also auch mit der Stimme der Bundesrepublik Deutschland - diesen Beschluss für die Verbesserung der gemeinschaftlichen Naturschutzpolitik gefasst.
Grundlage des Netzes Natura 2000 ist die Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch FFH-Richtlinie genannt (92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992).
Das Kürzel FFH steht für

Fauna = Tierwelt,
Flora = Pflanzenwelt,
Habitat = Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten.

In der FFH-Richtlinie sind Ziele, naturschutzfachliche Grundlagen und Verfahrensvorgaben zur Errichtung des Netzes Natura 2000 niedergelegt.
Zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie ist: Jeder Mitgliedstaat muss Gebiete benennen, erhalten und ggfs. entwickeln, die für gefährdete Lebensräume und Arten wichtig sind.
Bereits 1979 hatte der Rat der Europäischen Gemeinschaft eine Richtlinie erlassen, die der FFH-Richtlinie ähnelt: Die Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, EG-Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979). Auch diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten - wie die FFH-Richtlinie- besonders geeignete Gebiete zu benennen und zu erhalten, allerdings speziell zum Schutz wildlebender Vogelarten. Die FFH-Richtlinie klammert deshalb die Vogelarten aus.
Das Netz Natura 2000 soll aus Gebieten gemäß der FFH-Richtlinie (FFH-Gebiete) und der EG-Vogelschutzrichtlinie (EG-Vogelschutzgebiete) bestehen, wobei sich die beiden Gebietskategorien durchaus auch überlappen können.
Die Niedersächsische Landesregierung hat derzeit 172 FFH-Gebietsvorschläge gemeldet und zurzeit 60 Europäische Vogelschutzgebiete erklärt. Die für Natura 2000 ausgewählten Gebiete umfassen insgesamt rd. 678.000 ha = 13,3 Prozent der Landesfläche Niedersachsens (incl. 3-Seemeilen-Zone).

Europäische Union

Das Original von der EU
 

Bayern

Die Bayern haben eine Erläuterung verfasst, trotz des bayerischen Bezuges leichter Verständlich
 

Niedersachsen

Hier ist man für uns zuständig.
Natürlich kann man es hier nachlesen, nur die Seite ist noch ein wenig größer als meine und damit Du nicht lange Suchen mußt, habe ich ein paar Seite ausgeliehen:
 


Die Niedersächsische Broschüre

Tiere und Pflanzen in Niedersachsen

Jetzt kommen wir zum "Eingemachten"

Die untere Este
Das Gebiet 190

Erklärung
zum Gebiet 190



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