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Natura 2000
Niedersächsisches Umweltministerium
2004
Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU (92/43/EWG) in Niedersachsen
Kennziffer 190 Este-Unterlauf
Gemäß Artikel 4 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik
Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, entsprechend den Kriterien der Anhänge I bis III
der Richtlinie Gebiete auszuwählen und der Europäischen Kommission für die Bildung des
ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Niedersachsen hat bereits FFH-Gebietsvorschläge zur Meldung an die Kommission weiter
geleitet. Die Kommission hat anlässlich der durchgeführten wissenschaftlichen Seminare
festgestellt, dass die bisherigen Gebietsmeldungen für bestimmte Lebensraumtypen und
Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie noch nicht ausreichend sind. Nach einer fachlichen Überprüfung der Bewertungen der Kommission hat das Niedersächsische Umweltministerium weitere FFH-Gebietsvorschläge erarbeitet, mit denen die vorhandenen Meldedefizite Niedersachsens beseitigt werden sollen. Das im folgenden beschriebene Gebiet gehört
zu diesen Vorschlägen.
Unter den Nrn. 1-6 werden der Gebietsvorschlag beschrieben und seine wertbestimmenden
Merkmale - orientiert an den Kriterien der Anhänge I bis III der FFH-Richtlinie - dargestellt.
Die unter Nr. 8 vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen sind als generelle Einschätzung zu
verstehen. Sie können im Rahmen einer genauen Einzelfallbetrachtung modifiziert werden.
1. Gesamteinschätzung des Gebietes
1.1 Kurzbeschreibung: Tidebeeinflusster Unterlauf mit Schlickwatt und Schilf-Röhrichten
mit Bedeutung als Lebensraum von Meer- und Flussneunauge.
1.2 Bedeutung für "NATURA 2000": Das Gebiet wurde vorrangig ausgewählt, um die Repräsentanz wichtiger Teillebensräume (Laichgewässer) des Meerneunauges landesweit und
im Naturraum D24 "Untere Elbeniederung (Elbmarsch)" zu verbessern. Außerdem Vorkommen von Flussneunauge (Laichgewässer) und Ästuar-Lebensräumen.
2. Lebensraumtypen
2.1 Prioritäre Lebensraumtypen gemäß Anh. I FFH: keine Vorkommen bekannt.
2.2 Übrige Lebensraumtypen gemäß Anh. I FFH:
-
1130 Ästuarien: Tidebeinflusster, mit Steinpackungen befestigter und teilweise begradigter Unterlauf der Este mit Süßwasserwatt und Schilfröhrichten u.a. mit Sumpfdotterblume und Fluss-Greiskraut. Flächengröße ca. 35 ha.
2.3 Sonstige Lebensraumtypen von landesweiter Bedeutung:
-
Feuchtgrünland: Kleinflächige Nasswiesen mit Sumpfdotterblume, Wasser-Greiskraut,
Schlangen-Knöterich, Gewöhnlichem Frauenmantel, Blaugrüner Segge u.a.
Stand der Biotopkartierung: 1992.
3. Tier- und Pflanzenarten:
3.1 Prioritäre Tier- und Pflanzenarten gemäß Anh. II FFH: keine Vorkommen bekannt.
3.2 Übrige Tier- und Pflanzenarten gemäß Anh. II FFH:
Fische und Rundmäuler:
-
Meerneunauge (Petromyzon marinus): Wichtiges Laichgewässer, unterhalb vom Buxtehuder Wehr.
-
Flussneunauge (Petromyzon fluviatilis): Wichtiges Laichgewässer.
3.3 Weitere herausragende Zielarten des Naturschutzes:
Pflanzen:
-
Schwarzschopf-Segge (Carex appropinquata)
-
Fluss-Greiskraut (Senecio sarracenicus)
4. Hinweise zur Abgrenzung:
In den Ortschaften enge Abgrenzung des Flusslaufs, in den übrigen Bereichen teilweise Einbeziehung von Uferrandstreifen. Sofern die Abgrenzung Obstkulturen oder Gärten enthält,
sollen diese ausgegrenzt werden.
5. Aktueller Schutzstatus:
-
teilweise geschützte Biotope nach § 28 a NNatG.
6. Gebietsgröße:
nach GIS: ca. 72 ha.
7. Erhaltungsziele:
Die Erhaltungsziele ergeben sich aus dem anzustrebenden günstigen Erhaltungszustand der
im Gebiet vorkommenden (siehe Nrn. 2 und 3) FFH-Lebensraumtypen und -Arten gemäß
der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie. Sie sind im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen
(siehe Nr. 8) für das Gebiet zu konkretisieren.
8. Sicherungsvorschlag:
Gesetzlicher Biotopschutz sowie Fließgewässer-Qualitätsmanagement für wandernde
Fischarten (Erhalt der Durchgängigkeit und Verbesserung der Wasserqualität).
Das Orginal als FFH_Gebiet_190_Text.pdf
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