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Natura 2000



Niedersächsisches Umweltministerium 2004

Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU (92/43/EWG) in Niedersachsen

Kennziffer 190 Este-Unterlauf

Gemäß Artikel 4 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, entsprechend den Kriterien der Anhänge I bis III der Richtlinie Gebiete auszuwählen und der Europäischen Kommission für die Bildung des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Niedersachsen hat bereits FFH-Gebietsvorschläge zur Meldung an die Kommission weiter geleitet. Die Kommission hat anlässlich der durchgeführten wissenschaftlichen Seminare festgestellt, dass die bisherigen Gebietsmeldungen für bestimmte Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie noch nicht ausreichend sind. Nach einer fachlichen Überprüfung der Bewertungen der Kommission hat das Niedersächsische Umweltministerium weitere FFH-Gebietsvorschläge erarbeitet, mit denen die vorhandenen Meldedefizite Niedersachsens beseitigt werden sollen. Das im folgenden beschriebene Gebiet gehört zu diesen Vorschlägen.
Unter den Nrn. 1-6 werden der Gebietsvorschlag beschrieben und seine wertbestimmenden Merkmale - orientiert an den Kriterien der Anhänge I bis III der FFH-Richtlinie - dargestellt. Die unter Nr. 8 vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen sind als generelle Einschätzung zu verstehen. Sie können im Rahmen einer genauen Einzelfallbetrachtung modifiziert werden.


1. Gesamteinschätzung des Gebietes

1.1 Kurzbeschreibung: Tidebeeinflusster Unterlauf mit Schlickwatt und Schilf-Röhrichten mit Bedeutung als Lebensraum von Meer- und Flussneunauge.

1.2 Bedeutung für "NATURA 2000": Das Gebiet wurde vorrangig ausgewählt, um die Repräsentanz wichtiger Teillebensräume (Laichgewässer) des Meerneunauges landesweit und im Naturraum D24 "Untere Elbeniederung (Elbmarsch)" zu verbessern. Außerdem Vorkommen von Flussneunauge (Laichgewässer) und Ästuar-Lebensräumen.


2. Lebensraumtypen

2.1 Prioritäre Lebensraumtypen gemäß Anh. I FFH: keine Vorkommen bekannt.

2.2 Übrige Lebensraumtypen gemäß Anh. I FFH:
2.3 Sonstige Lebensraumtypen von landesweiter Bedeutung:
Stand der Biotopkartierung: 1992.


3. Tier- und Pflanzenarten:

3.1 Prioritäre Tier- und Pflanzenarten gemäß Anh. II FFH: keine Vorkommen bekannt.

3.2 Übrige Tier- und Pflanzenarten gemäß Anh. II FFH:
Fische und Rundmäuler: 3.3 Weitere herausragende Zielarten des Naturschutzes:
Pflanzen:
4. Hinweise zur Abgrenzung:
In den Ortschaften enge Abgrenzung des Flusslaufs, in den übrigen Bereichen teilweise Einbeziehung von Uferrandstreifen. Sofern die Abgrenzung Obstkulturen oder Gärten enthält, sollen diese ausgegrenzt werden.


5. Aktueller Schutzstatus:

6. Gebietsgröße:
nach GIS: ca. 72 ha.


7. Erhaltungsziele:
Die Erhaltungsziele ergeben sich aus dem anzustrebenden günstigen Erhaltungszustand der im Gebiet vorkommenden (siehe Nrn. 2 und 3) FFH-Lebensraumtypen und -Arten gemäß der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie. Sie sind im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen (siehe Nr. 8) für das Gebiet zu konkretisieren.


8. Sicherungsvorschlag:
Gesetzlicher Biotopschutz sowie Fließgewässer-Qualitätsmanagement für wandernde Fischarten (Erhalt der Durchgängigkeit und Verbesserung der Wasserqualität).



Das Orginal als FFH_Gebiet_190_Text.pdf


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