Graureiher

Ardea cinerea

Bestandsentwicklung des Graureihers in Niedersachsen und Bremen. Anzahl der Brutpaare 1971-1997

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Status: Brutvogel in Eurasien bis Japan und Java sowie in Ost- und Südafrika. Niedersächsische Vögel überwintern in West- und Südwesteuropa, einige in Nordafrika. Wintergäste aus Skandinavien in Niedersachsen. Koloniebrüter.

Kennzeichen: Etwas kleiner als Weißstorch, lange Nackenfedern, grauschwarze Flecken in Doppelreihe am hellen Hals von Kehle bis Bauch, Schnabel zur Brutzeit gelb.

Verbreitung und Bestand: In Niedersachsen verbreiteter Brutvogel, im Tiefland mit Schwerpunkt an den ästuaren von Ems, Weser und Elbe. 1997 3180 Brutpaare an 93 Brutplätzen. Der Brutbestand sank aufgrund starker Verfolgung mit Falle und Waffe von ca. 5000 Brutpaare im Jahr 1900 und ca. 3800 1938 auf unter 2000 1950 und nur noch 1650 Brutpaare 1971. Aufgrund von Schutzmaßnahmen konnte ein Wiederanstieg auf durchschnittlich 4500 Brutpaare in den Jahren 1991-1995 erreicht werden. Nach dem Winter 1995/96 mit langanhaltender Vereisung der Fließ- und Stillgewässer erfolgte ein Rückgang auf 3427 Brutpaare (= auf weniger als 3/4 des vorj. Brutbestandes) und 1997 nochmals ein Rückgang auf 3180 Brutpaare.

Biotop: Niederungslandschaften und Flußniederungen/Talauen mit seichten Still- und Fließgewässern.

Nahrung: Fische, Lurche, Kriechtiere, Mäuse, Maulwürfe, junge Bisame und Insekten.

Zur Situation in Niedersachsen: Graureiher wurden erbarmungslos verfolgt, u.a. noch bis in die 1960er Jahre durch Gesellschaftsjagden in den Kolonien, so daß die Jungvögel in den Nestern verhungerten. 1967, als der Graureiherbestand seinen Tiefpunkt erreicht hatte, wurden noch 619 Vögel abgeschossen. Die Staatliche Vogelschutzwarte kontrolliert ab 1971 alle Graureiherbruptlätze unter Mithilfe ehrenamtlicher Mitarbeiter. 1972 erhielt der Graureiher nur in den damaligen Regierungsbezirken Hildesheim und Hannover (Südteil) eine ganzjährige Schonzeit. Durch die Verordnung über die Jagdzeiten vom 02.04.77 (BGBl. I S. 531 - BGBl. III 792-1-3) erhielt der Graureiher bundesweit eine ganzjährige Schonzeit. Die Staatliche Vogelschutzwarte bemühte sich auch vor Ort um technische Abwehrmaßnahmen an Fischzuchtanlagen, trotzdem wurden noch bis 1981 sogenannte "Test-Abschüsse" zur Vergrämung von der Jagdbehörde genehmigt. Noch 1984 beantragte die Bezirksregierung Hannover für ihre Domäne Derneburg den Abschuß von 2 Graureihern an den staatlichen Teichen. Aufgrund der Verordnung vom 25.10.85 (BGBl. I S. 2040) darf dem Fischereiberechtigten für befriedete Fischgewässer keine Erlaubnis mehr zum Abschuß von Graureihern u.a. fischfressenden Vögeln erteilt werden. Der Schutz am Brutplatz (u.a. Ausweisung als NSG) hat den Brutbestand stabilisiert

NLö-Staatliche Vogelschutzwarte August 1998. Ansprechpartner: Herr Wendt, Tel. (0511) 4446-206

Zeichnung: W. Daunicht


Diese Seite habe ich mir vom Niedersächsisches Landesamt für Ökologie geliehen
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