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Danke an mein Vereinmitglied Wilhelm. |
Sie blühen schon! Bei unseren einheimischen Kirschen wird die Blüte Ostern erwartet. Hier gehts zum Blütenbarometer |
Ein Wintereinbruch Mitte/Ende April ist nicht ganz so ungewöhnlich. Die Obstbauern berieseln dann ihre Apfelplantagen, um die Blüten vor dem Erfrieren zu schützen. |
MOISBURG. Landwirte, Spaziergänger und Besucher des Estetals zwischen Bötersheim und der Kreisgrenze nördlich von Moisburg müssen sich auf schärfere Spielregeln einstellen. Das Landschaftsschutzgebiet wird in Teilen zum Naturschutzgebiet.
Mit der Ausweisung des Naturschutzgebiets entlang der Este vollzieht der Landkreis Harburg eine Forderung der Europäischen Union, die im Zuge des Aufbaus des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 von den Landkreisen bereits vor Jahren die Meldung neuer Naturschutzflächen gefordert hatte. Seither bereitet der Landkreis die Ausweisung eines Naturschutzgebiets zwischen Bötersheim und Moisburg vor und startet nun die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren.
Das rund 477 Hektar große geplante Naturschutzgebiet „Mittleres Estetal“ gehört zur naturräumlichen Region Stader Geest und umfasst die Este von Bötersheim bis zur Kreisgrenze nördlich von Moisburg inklusive der Bötersheimer Heide. Das Schutzgebiet liegt im Gebiet der Gemeinden Hollenstedt, Moisburg, Wenzendorf, Drestedt, Appel und Regesbostel sowie der Gemeinden Dohren und Kakenstorf. Bisher ist das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Ein etwas kleinerer Teil im unmittelbaren Uferbereich der Este bekommt nun den höheren Schutzstatus,
Damit gehen für die Nutzer der Gebiets noch stärkere Nutzungseinschränkungen und strengere Regeln einher, weiß Landkreis-Sprecher Bernhard Frosdorfer. Im Dialog mit den Landwirten habe der Landkreis das Schutzgebiet entwickelt mit der Maßgabe, die Schutzziele zu erreichen, aber zugleich die Nutzer nicht über Gebühr zu belasten. So sind die Grünlandflächen in verschiedene Klassen eingeteilt worden, die sehr unterschiedlichen Einschränkungen unterliegen.
Auch für die Besucher gelten künftig noch strengere Regeln an der Este. Für Hunde besteht dauerhafte Anleinpflicht, die Wege dürfen nicht verlassen, die sensiblen Uferbereich nicht betreten werden. Das Paddelbootfahren bleibt allerdings ab Moisburg bis Buxtehude auch in Zukunft erlaubt, die Paddelverordnung, die der Landkreis bereits vor Jahren erlassen hatte, gelte weiterhin, so Frosdorfer.
Entlang der Este bieten sich Tieren und Pflanzen unterschiedlichste Lebensräume. Das geplante Naturschutzgebiet ist Bestandteil des Flora-Fauna-Habitat-Gebiets „Este, Bötersheimer Heide, Glüsinger Bruch und Osterbruch“. Dort findet sich das niedersachsenweit einzige Vorkommen des „Vorblattlosen Leinblattes“ und verschiedene, von der FFH-Richtlinie als besonders schützenswert hervorgehobene Lebensraumtypen wie Erlen-Eschen-Auwälder oder Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder.
Entlang der Este liegen aber auch größere Erlenbruchwälder und bodensaure Buchen-Eichenwälder. Außer von Wald ist die Esteniederung vor allem von Grünland geprägt, dazu gibt es kleinere Heide- und Moorflächen. Die Este selbst und ihre Nebengewässer haben zudem eine große Bedeutung für Fische und Rundmäuler – das sind fischähnliche kieferlose Wirbeltiere wie Neunaugen und Schleimaale – und sind in Teilen Lebensraum für den Fischotter und die bedrohte Libellenart Grüne Keiljungfer, wissen die Naturschutzfachleute bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung inklusive Begründung und den Gebietskarten liegen ab sofort bis einschließlich Freitag, 19. Mai, in den Rathäusern der Samtgemeinden Hollenstedt und Tostedt sowie im Winsener Kreishaus öffentlich aus.
Auch im Internet können sich Interessierte unter
www.landkreis-harburg.de/mittleresestetal
die Verordnung
herunterladen. Alle Bürger können ihre Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen
während der Öffnungszeiten bei den Samtgemeinden Hollenstedt und Tostedt sowie
bei der Kreisverwaltung, Abteilung Naturschutz/Landschaftspflege, Gebäude B,
Zimmer 309, Schloßplatz 6 in 21423 Winsen, einbringen. Eine Beteiligung ist auch
digital möglich – per E-Mail an die Adresse:
Hier die Verordnung zum Download
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